Der Bundespräsident der Republik Österreich und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (in der Folge als „Ihre Britannische Majestät“ bezeichnet),
Vom Wunsche geleitet, den von den Hohen Vertragschließenden Parteien am 14. Juli 1961 zu Wien unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (in der Folge als „Vertrag“ bezeichnet) zu ergänzen,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Protokoll abzuschließen, und hiefür als ihre Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
Die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen sind:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 224/1962*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1962,