Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 92/14/0083

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/14/0083

Entscheidungsdatum

22.09.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Hat der Abgabenpflichtige jegliche Darstellung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unter Hinweis auf das der Abgabenbehörde ohnehin bekannte Betriebsprüfungsergebnis unterlassen, so mag es zutreffen, daß der Abgabenbehörde ein Teil der für die wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebenden Daten bekannt war. Dies enthebt aber den Abgabepflichtigen nicht der Notwendigkeit, die für eine beantragte Abgabennachsicht maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit offenzulegen (Hinweis E 8.11.1989, 86/13/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140083.X03

Im RIS seit

22.09.1992

Dokumentnummer

JWR_1992140083_19920922X03

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