Die Republik Österreich und das Königreich Italien
haben in der Absicht, die mit dem jetzt teils zur Republik Österreich und teils zum Königreiche Italien gehörigen Gebieten der bestandenen Gefürsteten Grafschaft Tirol verbundenen Interessen freundschaftlich zu ordnen,
wobei von jeder grundsätzlichen Erörterung oder rechtlichen Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain abgesehen wird,
zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
welche, nach Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, übereingekommen sind, wie folgt: