Die Regierung der Republik Österreich, im Weiteren „österreichische Partei” genannt, und die Regierung der Republik Armenien, im weiteren „armenische Partei” genannt, gemeinsam „Parteien“, Die Regierung der Republik Österreich, im Weiteren „österreichische Partei” genannt, und die Regierung der Republik Armenien, im weiteren „armenische Partei” genannt, gemeinsam „Parteien“,
mit der Absicht, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen,
mit dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Entwicklung, Erweiterung und Vertiefung ihrer Entwicklungszusammenarbeit zu stärken,
mit der Zielsetzung, zum wirtschaftlichen Wachstum und zur nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung in Armenien, und zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen beizutragen, die für die schrittweise Anpassung der Republik Armenien an EU-Strukturen notwendig sind,
mit dem Ziel, zu übergreifenden Zielsetzungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, wie dies im Gesetz zur Entwicklungszusammenarbeit von 2002 vorgesehen ist, der Verminderung der Armut, der Absicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, und der Erhaltung der Umwelt, beizutragen,
durch nochmalige Versicherung zu ihrem Bekenntnis, europäische Werte und Standards, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Menschenrechten sowie die Grundsätze einer Marktwirtschaft, durch ihre Zusammenarbeit zu fördern,
haben wie folgt beschlossen: