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Abkommen über die Förderung und der Schutz von Investitionen (Nordmazedonien) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und der Schutz von Investitionen (Nordmazedonien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 65/2002

Typ

Vertrag – Nordmazedonien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.04.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.03.2001

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 65/2002 (NR: GP XXI RV 552 AB 708 S. 75. BR: AB 6428 S. 679.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Mazedonisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Oktober 2001 bzw. 13. Februar 2002 vorgenommen. Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 14. April 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK MAZEDONIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2019

Gesetzesnummer

20001983

Dokumentnummer

NOR30002158

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