Bundesrecht konsolidiert

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Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien § 0

Kurztitel

Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 342/1976

Typ

Vertrag - Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.07.1976

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

14.05.1975

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Titel

KONSULARVERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien
StF: BGBl. Nr. 342/1976 (NR: GP XIV RV 26 AB 48 S. 12. BR: AB 1460 S. 347.)

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. Mai 1976 ausgetauscht; der Konsularvertrag tritt gemäß seinem Artikel 53 am 12. Juli 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Bulgarien haben,

vom Wunsch geleitet, die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu regeln,

beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten Nachstehendes vereinbart haben:

Anmerkung

Siehe dazu auch das Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten, BGBl. Nr. 488/1977.
Erfassungsstichtag: 1.1.1987

Schlagworte

e-rk,
Konsulat, Gesandtschaft

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2013

Gesetzesnummer

10000608

Dokumentnummer

NOR11000610

Alte Dokumentnummer

N1197618846S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/342/P0/NOR11000610

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