Die Republik Österreich
und
die Slowakische Republik
(im folgenden: Vertragsparteien), überzeugt von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten mit dem Ziel, gegenseitige Hilfe bei Katastrophen zu leisten,
im Bewußtsein der Tatsache, daß sich diese jederzeit ereignen können,
in dem Wunsche, einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen: