Bundesrecht konsolidiert

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Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Slowenien) § 0

Kurztitel

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 310/1962

Typ

Vertrag - Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

10.10.1961

Index

29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Beachte

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 714/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
StF: BGBl. Nr. 310/1962 (NR: GP IX RV 670 AB 708 S. 102. BR: S. 192.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993, (NR: GP römisch XVIII RV 734 AB 1055 S. 118. BR: AB 4535 S. 570)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 10. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 25. Oktober 1962 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15, Absatz 1 am 24. Dezember 1962 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind bezüglich der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3,
Exekution, Vollstreckungsrechtshilfe

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2016

Gesetzesnummer

10002034

Dokumentnummer

NOR11002057

Alte Dokumentnummer

N2196214567A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/310/P0/NOR11002057

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