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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/92) § 0

Kurztitel

EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/92)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 280/1993

Typ

Vertrag - EG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1992

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.12.1992

Index

59/04 EU - EWR

Titel

BESCHLUSS NR. 3/92 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG-ÖSTERREICH VOM 30. DEZEMBER 1992 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in” oder „Ursprungserzeugnisse” und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (93/105/EWG)
StF: BGBl. Nr. 280/1993

Sonstige Textteile

ABKOMMEN ÖSTERREICH-EWG

- Der Gemischte Ausschuß -

Präambel/Promulgationsklausel

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

gestützt auf das am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich *1),

gestützt auf das Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in” oder „Ursprungserzeugnisse” und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, nachfolgend „Protokoll Nr. 3” genannt, insbesondere auf Artikel 28,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Ursprungsregel in der Liste des Anhangs römisch III zu Protokoll Nr. 3 für Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen der HS-Position 4303 sieht die Herstellung dieser Erzeugnisse aus nicht zusammengesetzten gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen der HS-Position 4302 vor.

Bis zum 31. März 1990 war nach der Fußnote jedoch die Verwendung von zusammengesetzten Pelzfellen von Susliki, grauen sibirischen Eichhörnchen und Hamster der HS-Position 4302 zulässig.

Diese Abweichung ist für zwei Jahre wiedereinzuführen; ferner ist die Verwendung von zusammengesetzten Pelzfellen von Burunduk, Peschaniki, Pahmi, chinesischem Lamm und chinesischem Ziegenlamm zuzulassen -

BESCHLIESST:

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 466 aus 1972,

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2008

Gesetzesnummer

10007412

Dokumentnummer

NOR11007536

Alte Dokumentnummer

N5199327465J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/280/P0/NOR11007536

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