Bundesrecht konsolidiert

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Archivübereinkommen zwischen Österreich und Polen Art. 1

Kurztitel

Archivübereinkommen zwischen Österreich und Polen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 165/1933

Typ

Vertrag - Polen

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

20.05.1933

Außerkrafttretensdatum

Index

79/04 Kultur- und Denkmalschutz

Text

Artikel römisch eins. Die österreichische Bundesregierung erklärt sich bereit, nach dem archivalischen Provenienzprinzip alle in ihrer Aufbewahrung befindlichen Bestandteile alter historischer Archive, sonstige Archivalien und Bestandteile moderner Verwaltungsregistraturen, die im heute polnischen Staatsgebiete entstanden sind, an die polnische Regierung abzugeben. Dazu gehören auch Archivalien, welche seinerzeit zur Einsicht nach Wien gesendet wurden, bestimmungsgemäß aber Archiven und Registraturen des polnischen Staatsgebietes angehören, und zwar: diejenigen Aktenstücke, beziehungsweise Urkunden, die bei dem Schriftwechsel mit österreichischen Zentralstellen von Staats-, Kommunal- und Kirchenbehörden, kirchlichen Stiften, religiösen Korporationen, Spitälern u. ä. sowie von Privatpersonen als Beweisstücke angeschlossen wurden.

Die österreichische Bundesregierung erklärt sich bereit, neuaufgefundene derartige Archivalien und Schriftstücke der polnischen Regierung ohne weitere Anforderung abzugeben.

Schlagworte

Staatsbehörde, Kommunalbehörde

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2017

Gesetzesnummer

10009193

Dokumentnummer

NOR12117946

Alte Dokumentnummer

N7193334029L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1933/165/A1/NOR12117946

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