Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gemeinsame Unterbringung der Außenstellen in Serbien und Montenegro
Typ
Vertrag - Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
13.06.2005
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
13.06.2005
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Titel
Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica
StF:
BGBl. III Nr. 93/2005
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 13. Juni 2005 in Kraft getreten.Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 13. Juni 2005 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und der Außenminister der Republik Ungarn (im Weiteren: die Parteien)
Eingedenk der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und
In Anbetracht der Vorteile der gemeinsamen Unterbringung und einer möglichen gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ihrer Außenstellen in Podgorica
vereinbarenvereinbaren Folgendes:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012
Gesetzesnummer
20004187
Dokumentnummer
NOR30004556