Bundesrecht konsolidiert

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Gemeinsame Unterbringung der Außenstellen in Serbien und Montenegro § 0

Kurztitel

Gemeinsame Unterbringung der Außenstellen in Serbien und Montenegro

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 93/2005

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.06.2005

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.06.2005

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Titel

Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica
StF: BGBl. III Nr. 93/2005

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 13. Juni 2005 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und der Außenminister der Republik Ungarn (im Weiteren: die Parteien)

  • Strichaufzählung
    Eingedenk der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und
  • Strichaufzählung
    In Anbetracht der Vorteile der gemeinsamen Unterbringung und einer möglichen gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ihrer Außenstellen in Podgorica

vereinbaren Folgendes:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2012

Gesetzesnummer

20004187

Dokumentnummer

NOR30004556

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