Bundesrecht konsolidiert

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Wirtschaftsabkommen - 2. Zusatzvertrag (Deutschland) § 0

Kurztitel

Wirtschaftsabkommen - 2. Zusatzvertrag (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 180/1926

Typ

Vertrag - Deutschland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.07.1926

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.05.1926

Index

59/10 Handelsabkommen

Titel

Zweiter Zusatzvertrag zu dem am 1. September 1920 abgeschlossenen deutsch-österreichischen Wirtschaftsabkommen
StF: BGBl. Nr. 180/1926 (NR: GP II 559 AB 565 S. 146.)

Sonstige Textteile

Nachdem der am 21. Mai 1926 in Berlin unterfertigte zweite Zusatzvertrag zu dem am 1. September 1920 abgeschlossenen deutsch-österreichischen Wirtschaftsabkommen samt Zusatzbestimmungen, welcher also lautet:...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 7. Juli 1926.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden am 10. Juli 1926 in Berlin ausgetauscht. Der Vertrag ist daher am 24. Juli 1926 in Wirksamkeit getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche sind nachstehende Vereinbarungen getroffen worden:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2015

Gesetzesnummer

10006137

Dokumentnummer

NOR11006250

Alte Dokumentnummer

N5192610387W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1926/180/P0/NOR11006250

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