Dieses Übereinkommen wird mit der Beifügung kundgemacht, daß es außer von der Österreich-Ungarischen Monarchie bisher vom Deutschen Reiche (mit Vorbehalt), von Belgien, Kuba, Dänemark, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Japan, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Panama, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland (mit Vorbehalt), Salvador, Siam, Schweden und der Schweiz ratifiziert worden und daß ihm außerdem Nikaragua beigetreten ist.
Wien, am 3. September 1913.
Deutschland:
Mit Vorbehalt zu dem Artikel 3 und dem Artikel 4, Absatz 2.
Rußland:
Mit den Vorbehalten, die zu dem Artikel 3 und dem Artikel 4, Absatz 2, des gegenwärtigen Übereinkommens formuliert und im Protokolle der 7. Plenarsitzung vom 27. September 1907 verzeichnet wurden.