Die Republik Österreich, die Republik Rwanda und die Schweizerische Eidgenossenschaft sind,
EINGEDENK der Bedeutung des Geologischen Dienstes für die wissenschaftliche Forschung und die industrielle Entwicklung in Rwanda,
ENTSCHLOSSEN, ihre Bemühungen zur Sicherstellung einer guten Führung und der Entwicklung dieses Dienstes untereinander abzustimmen,
WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: