Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann - im folgenden Vertragsparteien genannt -, sind
im Sinne der Fortführung der am 19. September 1979 mit dem Abschluß der Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, eingeleiteten Kooperation,
im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Kärnten,
sowie zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen im Land Kärnten
übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachfolgende Vereinbarung zu schließen:übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachfolgende Vereinbarung zu schließen: