Die Republik Österreich und die Europäische Organisation für Kernforschung
IM HINBLICK auf die Mitgliedschaft der Republik Österreich bei dieser Organisation, welche die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der rein wissenschaftlichen und grundlegenden Kernforschung – zum Nutzen aller – zum Ziel hat,
ANGESICHTS DER TATSACHE, daß österreichische Staatsbürger bei dieser Organisation tätig sind, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten dem Ansehen der Republik Österreich sowie der österreichischen Wissenschaft und Lehre zugute kommen und IN DEM WUNSCHE, den aus dieser Organisation ausscheidenden österreichischen Staatsbürgern eine Reintegration in einzelne Zweige des österreichischen Systems der Sozialen Sicherheit zu ermöglichen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: