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Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä4 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä4

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 94/2005

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.12.2004

Außerkrafttretensdatum

20.11.2019

Index

89/07 Umweltschutz

Titel

(Übersetzung)
ÄNDERUNG DES MONTREALER PROTOKOLLS ÜBER STOFFE, DIE ZU EINEM ABBAU DER OZONSCHICHT FÜHREN 1)
StF: BGBl. III Nr. 94/2005 (NR: GP XXII RV 503 AB 568 S. 71. BR: AB 7109 S. 712.)

Sprachen

Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989.

Sonstige Textteile

___________________

1) Angenommen auf der 11. Tagung der Vertragsparteien in Peking am 3. Dezember 1999

Ratifikationstext

Anmerkung,  letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2010,)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung ist gemäß ihrem Artikel 3, Absatz 3, für Österreich mit 22. Dezember 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:

Afghanistan

Bahamas

Barbados

Bhutan

Brasilien

Bulgarien

Burkina Faso

Burundi

Chile

Cook Inseln

Dänemark (ohne Färöer Inseln)

Deutschland

Europäische Gemeinschaft

Estland

Finnland

Frankreich

Gabun

Grenada

Guatemala

Guinea-Bissau

Indien

Island

Israel

Italien

Jamaika

Japan

Jordanien

Kanada

Kiribati

Komoren

Demokratische Republik Kongo

Kongo

Demokratische Volksrepublik Korea

Republik Korea

Kroatien

Lettland

Liberia

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Madagaskar

Malaysia

Malediven

Mali

Malta

Marshallinseln

Mauritius

die ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien

Föderierte Staaten von Mikronesien

Monaco

Nauru

Neuseeland (einschließlich Tokelau)

Niederlande

Nigeria

Niue

Norwegen

Oman

Palau

Panama

Ruanda

Samoa

Sao Tomé und Principe

Schweden

Schweiz

Senegal

Serbien und Montenegro

Seychellen

Sierra Leone

Slowakei

Slowenien

Somalia

Spanien

Sri Lanka

St. Lucia

Südafrika

Sudan

Vereinigte Republik Tansania

Togo

Tonga

Trinidad und Tobago

Tschechische Republik

Tunesien

Türkei

Tuvalu

Ungarn

Uruguay

Vereinigte Arabische Emirate

Vereinigte Staaten

Vereinigtes Königreich

Vietnam

Zypern

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:

Dänemark

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Dänemark am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Heiliger Stuhl

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Anmerkung

Vorbehalte, Erklärungen, etc. der Vertragsparteien wurden mit Stichtag 14.9.2010 eingearbeitet.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023

Gesetzesnummer

20004177

Dokumentnummer

NOR30004546

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2005/94/P0/NOR30004546

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