Bundesrecht konsolidiert

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Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in Guyana (Frankreich) § 0

Kurztitel

Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in Guyana (Frankreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 7/2017

Typ

Vertrag - Frankreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2017

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

04.03.2015

Index

19/10 Friedenssicherung

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana
StF: BGBl. III Nr. 7/2017 (NR: GP XXV RV 507 AB 760 S. 85. BR: AB 9435 S. 844.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 4, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 26. August 2015 bzw. 23. Dezember 2016; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz eins, mit 1. Februar 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik, im Weiteren „die Parteien” genannt,

vom Wunsch geleitet die Ausbildungszusammenarbeit zu vertiefen,

in dem Bestreben, die Bedingungen des Aufenthalts und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana zu regeln,

im Hinblick auf das in Brüssel unterzeichnete Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen1 (PfP-Truppenstatut),

sind wie folgt übereingekommen:

_____________________________

1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 1998,.

Im RIS seit

27.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2017

Gesetzesnummer

20009800

Dokumentnummer

NOR40190925

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2017/7/P0/NOR40190925

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