Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß § 31 Abs. 3 Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.
Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen: