Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Ungarn) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 305/1967

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.09.1967

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

09.04.1965

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Titel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über wechselseitigen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen
StF: BGBl. Nr. 305/1967 (NR: GP XI RV 335 AB 383 S. 45. BR: S. 251.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Nachdem der am 9. April 1965 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über wechselseitigen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen samt Schlußprotokoll und Briefwechsel sowie der am 5. Juni bzw. 28. Juli 1967 ebendort durchgeführte Notenwechsel über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten, welche also lauten: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Unterricht, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 20. Juli 1967

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Vertragswerk sind am 28. Juli 1967 ausgetauscht worden; der Vertrag samt Schlußprotokoll und Briefwechsel tritt sohin gemäß seinem Artikel 31 Absatz 1 am 26. September 1967 in Kraft.

Der vorstehende Notenwechsel ist am 28. Juli 1967 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik, von dem Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über wechselseitigen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002097

Dokumentnummer

NOR11002120

Alte Dokumentnummer

N2196714517R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/305/P0/NOR11002120

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