Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Dänemark) § 0

Kurztitel

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Dänemark)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 41/2008

Typ

Vertrag - Dänemark

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

27.03.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

25.05.2007

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 41/2008 (NR: GP XXIII RV 200 AB 245 S. 35. BR: AB 7782 S. 749.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2010, (NR: GP römisch XXIV RV 446 AB 505 S. 51. BR: AB 8259 S. 780.)

Sprachen

Dänisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. März 2008 abgegeben; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, am selben Tag in Kraft getreten.

Mit dem Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1962, und 340/1968), in der Fassung des Protokolls vom 29. Oktober 1970 Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1972,), verliert auch die auf diesen beruhende Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Dänischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Dividenden und Zinsen Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1972,) ihre Geltung.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Dänemark, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2017

Gesetzesnummer

20005786

Dokumentnummer

NOR30006425

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