Der Bund,
das Land Burgenland,
das Land Kärnten,
das Land Niederösterreich,
das Land Oberösterreich,
das Land Salzburg,
das Land Steiermark,
das Land Tirol,
das Land Vorarlberg und
das Land Wien
– im folgenden Vertragsparteien genannt - sind mit dem Ziel der Verringerung der schädlichen Immissionen übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:– im folgenden Vertragsparteien genannt - sind mit dem Ziel der Verringerung der schädlichen Immissionen übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: