Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 § 20

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 83/1992 aufgehoben durch LGBl Nr 32/2015

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 20

Inkrafttretensdatum

01.03.2004

Außerkrafttretensdatum

30.04.2015

Abkürzung

JWO 1992

Index

12 Sozialwesen und Jugendschutz

Text

Beratungsdienste

Paragraph 20,

  1. Absatz einsBeratungsdienste dienen der Unterstützung und Förderung der physischen, psychischen, geistigen und sozialen Entwicklung von Minderjährigen, der Förderung einer verantwortungsbewußten Elternschaft, der Förderung der gewaltlosen Erziehung sowie der Früherkennung von Entwicklungsstörungen und der Bewältigung persönlicher Probleme.
  2. Absatz 2Insbesondere soll für folgende Beratungsdienste vorgesorgt werden:
    1. Litera a
      allgemeine und besondere Beratungsdienste für werdende Eltern, Eltern, andere Erziehungsberechtigte und Minderjährige, besonders zur Förderung der gewaltlosen Erziehung und zum Schutz Minderjähriger;
    2. Litera b
      Bildungshilfen für werdende Eltern, Eltern und andere Erziehungsberechtigte zur Stärkung der Fähigkeit zur Pflege und Erziehung sowie zur Vorbeugung von Entwicklungsstörungen und Erziehungsschwierigkeiten sowie von physischer, psychischer und sexueller Gewalt;
    3. Litera c
      Geburtsvorbereitung;
    4. Litera d
      Familienberatung;
    5. Litera e
      Erziehungsberatung;
    6. Litera f
      Beratung für Familienplanung;
    7. Litera g
      Beratung in Fragen der Partnerschaft, der Trennung und Scheidung;
    8. Litera h
      sonstige Beratungen wie Krisenberatung, Kinderschutzzentren und Jugendlichenberatungsstellen, die insbesondere Familien-, Kinder- und Jugendberatung in psychischen, pädagogischen, sozialen, juridischen und medizinischen Bereichen anbieten.
  3. Absatz 3Die Beratungsdienste können in Beratungsstellen zusammengefaßt angeboten werden.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2015

Gesetzesnummer

10000713

Dokumentnummer

LSB40005679

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