Begründung:
Der Erstkläger war der Präsident der Zweitklägerin. Sie und die weiters klagenden Landeskammern begehren die Unterlassung der beleidigenden und rufschädigenden Behauptungen 1. die Wirtschaftskammer oder deren Funktionäre haben die Kammerumlage 2 genommen als eine Zusatzzahlung, Zusatzpension für die Funktionäre der Wirtschaftskammer, 3 Milliarden und 2. die Wirtschaftskammer und/oder ihre Funktionäre nehmen es den Kleinen weg und geben den Funktionären eine Zusatzpension. Der Klage und dem Sicherungsantrag liegt eine vor der Nationalratswahl 1999 ausgestrahlte Fernsehkonfrontation des Beklagten als damaliger führender Funktionär einer im Nationalrat vertretenen politischen Partei mit dem damaligen Vizekanzler zugrunde, in welcher der Beklagte Folgendes äußerte:
"Und zur Frage des Wirtschaftsbundes und der Kammer. Wissen Sie, man verwechselt diese zwei Sachen nicht, sondern es ist einfach so, dass, wenn sie einen Wirtschaftsminister haben, der aus dem Milchwirtschaftsfonds kommt und das ist ja so auch nicht Kammer, gebe ich Ihnen schon recht, aber es ist die Verknüpfung, die personelle so unerträglich, unerträglich. Sie haben in der Wirtschaftskammer 8 Milliarden Beiträge, sie haben in der Wirtschaftskammer 4.800 Mitarbeiter, sie haben 17.000 Funktionäre, und alle Kammern zusammen haben 20 Milliarden Beiträge. Und letzt lese ich Ihnen einmal 'was vor, wie sich wie das dann ausschaut mit der Kammerumlage. Zum Beispiel mit der KU2. Die KU2 haben sie eingeführt um die Arbeiterabfertigungen abzusichern. Sie hat einen Ausmaß von 3 Milliarden Schilling über den Lohnnebenkosten, erhöhte Lohnnebenkosten. Wie das nicht mehr notwendig war, was haben Sie gemacht mit der KU2 Sie haben die KU2 genommen als eine Zusatzzahlung, Zusatzpension für Funktionäre der Wirtschaftskammer, 3 Milliarden. Das ist ihre Politik für die Kleinen, sie nehmen es den Kleinen weg und den Funktionären eine Zusatzpension. Ich weiß, das gefällt Ihnen nicht, wenn man es Ihnen sagt, aber das sind letztlich die Daten aus Ihrer Kammer, aus der Sie sehr wohl kommen. Und dasselbe trifft letztlich zu mit der Außenwirtschaftsförderung mit der Außenwirtschaftsförderung. Sie haben 519 Millionen hinübergeschaufelt, von der Außenwirtschaftsförderung hinüber in die Pensionen. Sie wissen das ganz genau. Sie sind, bei der Kammer gehen sie um wie mit einem Selbstbedienungsladen. Und den Kleinen und mittleren Betrieben, was haben die davon."
Unstrittig ist, dass die Kammerangestellten pensionsberechtigt sind, nicht aber die im Wirtschaftskammergesetz angeführten Funktionäre, die nur ehrenamtlich tätig sind.
Die Vorinstanzen gaben dem Sicherungsantrag statt.