Anlage 13
Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation sämtlicher im Kindes- und Jugendalter auftretender Erkrankungen und Störungen des Wachstums und der Entwicklung eines heranreifenden Organismus und das Impfwesen.
B. Mindestdauer der Ausbildung
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1. | 9 Monate Basisausbildung |
2. | 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung |
3. | 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind. |