Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern Anl. 2/3

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 529/1992 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 362/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2/3

Inkrafttretensdatum

01.10.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Text

Anlage B.3

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON FUSSBALLTRAINERINNEN UND FUSSBALLTRAINERN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballtrainers vertraut zu machen.

Fußballtrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können von der Grundschule bis zur Trainerarbeit im Leistungsbereich zu vermitteln und Spieler vor, im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

römisch II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)

 

1. Semester

2. Semester

3. Semester

4. Semester

Summe

Wochen-stunden

(Gesamt-ausmaß bei Ein- beziehung des Fernunter-richtes)

Wochen-stunden

(Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes)

Wochen-stunden

(Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes)

Wochen-stunden

(Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes)

A Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

römisch eins Theorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

2,0

(10,0)

2.

Deutsch

0,5

(2,5)

-

-

0,5

(2,5)

1,0

(5,0)

2,0

(10,0)

3.

Lebende Fremdsprache

-

-

-

-

2,0

(10,0)

-

-

2,0

(10,0)

4.

Organisation des Sports

0,5

(2,5)

-

-

-

-

-

-

0,5

(2,5)

5.

Sportmanagement

-

-

-

-

-

-

1,5

(7,5)

1,5

(7,5)

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

-

-

-

-

0,5

(2,5)

-

-

0,5

(2,5)

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

3,0

(15,0)

-

-

1,5

(7,5)

1,5

(7,5)

6,0

(30,0)

8.

Erste Hilfe

-

-

1,5

(7,5)

-

-

-

-

1,5

(7,5)

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

-

-

1,5

(7,5)

-

-

2,5

(12,5)

4,0

(20,0)

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

1,5

(7,5)

1,0

(5,0)

1,0

(5,0)

1,0

(5,0)

4,5

(22,5)

11.

Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik

-

-

1,5

(7,5)

-

-

1,5

(7,5)

3,0

(15,0)

12.

Trainingslehre

2,0

(10,0)

2,0

(10,0)

2,0

(10,0)

2,0

(10,0)

8,0

(40,0)

13.

Spezielle Trainingslehre

2,0

(10,0)

3,0

(15,0)

4,0

(20,0)

5,0

(25,0)

14,0

(70,0)

14.

Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde

1,0

(5,0)

-

-

-

-

0,5

(2,5)

1,5

(7,5)

15.

Audivisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

0,5

(2,5)

-

-

-

-

-

-

0,5

(2,5)

16.

Seminar für Fachfragen

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

1,5

(7,5)

3,0

(15,0)

 

römisch II. Praxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17.

Praktische Übungen

1,0

(5,0)

2,0

(10,0)

2,0

(10,0)

1,0

(5,0)

6,0

(30,0)

18.

Praktisch-methodische Übungen

7,0

(35,0)

7,0

(35,0)

6,0

(30,0)

11,0

(55,0)

31,0

(155,0)

 

20,0

(100,0)

20,5

(102,5)

20,5

(102,5)

30,5

(152,5)

91,5

(457,5)

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der viersemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine in sich abgeschlossene allgemeine Grundlage in allen Gegenständen unter besonderer Berücksichtigung der Spezialsportart Fußball zu geben. Im 3. und 4. Semester wird der Lehrstoff - soweit im ersten Ausbildungsjahr nicht abgeschlossen - erweitert und besonders praktisch-methodisch vertieft und durch weitere erforderliche Unterrichtsgegenstände ergänzt.

Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind für die einzelnen Sportarten, insbesondere auch für Fußball, unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst vertraut zu machen sind. Im Fernunterricht ist der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, zu Beginn des 1. und 3. Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben im Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Ziel muß auch im Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballtrainers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion

Siehe Abschnitt IV

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden;

Berichte.

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Verbesserung der Rechtschreibung und des Ausdrucks; Wortschatzübungen; Berichte über vorgeschriebene Themen; Abfassen von Schriftstücken an Behörden, Verbände und Organisationen.

4. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der mündlichen Ausdrucksweise; Referate und Diskussionen; Abfassen von Ansprachen; Verhalten bei Interviews; Sprecherziehung.

3. Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

3. Semester (2 Wochenstunden)

Schulung der Aussprache; Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln.

Übersetzung leichter Sporttexte; Alltagssprache mit Bezug zum Sport, Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; einfache Konversation.

4. Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. Sportmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die und Anwendung der Grundelemente des Managements allgemein. Die Bedeutung des modernen Managements und dessen Auswirkungen im Sport (Sportmanagement). Verbindung zwischen Sportmanagement und Sportmarketing.

Lehrstoff:

4. Semester (1,5 Wochenstunden)

Vermittlung und Vertiefung betriebswirtschaftlichen Denkens im Sportbereich. Organisation eines gemeinnützigen Sportvereins. Finanzierungsmodelle, Rechtsformen wirtschaftlicher Tätigkeiten für Vereine, Sportmanager und Trainer.

Vertragsrecht - Grundlagen. Arbeitsverträge und deren sozial- und steuerrechtliche Auswirkungen.

Straf- und zivilrechtliche Haftung (Verein, Sportmanager/Trainer). Analysen aktueller Fallbeispiele, Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes.

Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, Versicherungsschutz, Auswirkungen auf Vereine, Sportmanager und Trainer. (Fallbeispiels-Anwendung und Analysen in Form von Workshops.)

6. Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wecken des Verständnisses für den modernen Sport und seine Probleme durch Aufzeigen seiner Entwicklung von den Anfängen bis zur Gegenwart.

Lehrstoff:

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung der Leibesübungen von ihrem Ursprung bis in die heutige Zeit; Darlegen der einzelnen Schwerpunkte und Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe; geschichtliche Entwicklung des Fußballsports unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1. Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport.

3. Semester (1,5 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teile; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation.

4. Semester (1,5 Wochenstunden)

Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Psychoregulation); Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

8. Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre; typische Verletzungen im Fußballsport.

9. Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

4. Semester (2,5 Wochenstunden)

Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung. Spezielle Themen des Fußballsports.

10. Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.

3. Semester (1 Wochenstunde)

Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren; Vorbereitung und Planung des Trainings, Trainingszielkontrollen.

4. Semester (1 Wochenstunde)

Festigen des Stoffes; spezielle Themen des Fußballsports.

11. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff:

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

4. Semester (1,5 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 2. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Sparteneigenart Fußball; spezielle Bewegungsanalysen; Probleme der Technikschulung; Testverfahren.

12. Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

1. Semester (2 Wochenstunden)

Training; Trainingslehre.

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

3. Semester (2 Wochenstunden)

Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. und 2. Semesters; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe.

4. Semester (2 Wochenstunden)

Biologische Besonderheiten des Nachwuchstrainings; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehungen der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung, Übertraining, Regeneration; Leistungstests.

13. Spezielle Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.

Lehrstoff:

1. Semester (2 Wochenstunden)

Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).

2. Semester (3 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.

3. Semester (4 Wochenstunden)

Schulungsmethoden der einzelnen Trainings- und Spielelemente; Technik, Taktik und Kondition; die Trainingsarbeit in den Vorbereitungsperioden.

4. Semester (5 Wochenstunden)

Training und Spiel in allen Perioden und Formen; Vorbereitung, Lenkung und Auswertung des Spieles; Kontrollen des Trainings, des Spieles, der Spieler; Persönlichkeit des Trainers; angewandte Taktik; Erkenntnisse aus Fußballgroßveranstaltungen (Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympische Spiele, UEFA-Cup ua.); weitere Entwicklung des Fußballs.

14. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau.

4. Semester (0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die Sportstätten, ihren Aufbau und ihre Entwicklung; Aufbau und Pflege der Geräte, die in der Sparte Fußball Verwendung finden mit besonderer Berücksichtigung verschiedener Materialien.

15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

16. Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

4. Semester (0,5 Wochenstunden)

Aktuelle Themen der Sparte.

17. Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

2. Semester (2 Wochenstunden)

Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens.

3. Semester (2 Wochenstunden)

4. Semester (1 Wochenstunde)

Schaffung der konditionellen und technischen Voraussetzungen für eine richtige Durchführung der Aufgaben aus den Übungsformen der Taktik; die Konditionsarbeit im Fußball mit und ohne Ball (Geräten).

18. Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining.

Lehrstoff:

1. Semester (7 Wochenstunden)

Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik.

2. Semester (7 Wochenstunden)

Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen; Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.

3. Semester (6 Wochenstunden)

Das Trainieren steht im Vordergrund; Umsetzung der Stoffansammlung im Modelltraining in den verschiedenen Perioden; Tests und Leistungskontrollen.

4. Semester (11 Wochenstunden)

Trainingsgestaltung in den Wettkampfperioden - Spezialtraining, Individualtraining, Training zur Heranbildung von Universalspielern; Verwendung von trainingsfördernden Hilfsmitteln.

Im RIS seit

23.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40133679

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/529/ANL2/NOR40133679

Navigation im Suchergebnis