Herzlich willkommen!

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.

Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-A nach WCAG 1.0).


Neu im RIS:

April 2012

  • Eine mobile Version des RIS (Suche in der konsolidierten Fassung des Bundes- und Landesrechts) ist für iPhone und iPad im App Store (RIS:APP) kostenlos downloadbar. Eine Version für Android wird bald folgen.
  • Am 20. April 2012 wurde das neue Open Government Data Portal präsentiert. Hinter Open Government Data (OGD) steckt die Idee, dass von der Verwaltung gesammelte Daten, jedoch keine personenbezogenen, veröffentlicht werden und kostenlos abrufbar sind. Die Daten werden für die Bevölkerung und die Wirtschaft in maschinenlesbarer Form aufbereitet, sodass diese auch automatisiert verarbeitet werden können. Das RIS ist mit der Anwendung "Bundesrecht konsolidiert" im OGD-Datenkatalog vertreten.
  • Die Verlinkung der Landesgesetzblattnummer in den RIS-Anwendungen "Landesrecht konsolidiert" der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol wurde erweitert. Neben der bisherigen Möglichkeit, das zitierte Landesgesetzblatt aufzurufen, wird nun auch ein Link zu jenen Rechtsvorschriften angeboten, die mit der angeführten Landesgesetzblattnummer erstmalig (als Stammnorm) kundgemacht wurden.
  • März 2012

    • Die Verlinkung der Bundesgesetzblattnummer in der RIS-Anwendung "Bundesrecht konsolidiert" wurde erweitert. Neben der bisherigen Möglichkeit, das zitierte Bundesgesetzblatt aufzurufen, wird nun auch ein Link zu jenen Rechtsvorschriften angeboten, die mit der angeführten Bundesgesetzblattnummer erstmalig (als Stammnorm) kundgemacht wurden.
    • Beim Aufruf eines in Kraft stehenden Dokuments in der RIS-Anwendung "Bundesrecht konsolidiert" finden Sie zusätzlich den Link "Gesamte Rechtsvorschrift zu einem Stichtag anzeigen", um die gesamte Fassung dieser Rechtsvorschrift zu einem beliebigen Stichtag aufrufen zu können.
    • Auf Grund einer Novelle des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BGBl. I Nr. 140/2011) werden rechtskräftige Disziplinarerkenntnisse und rechtskräftige Einstellungsbeschlüsse der Disziplinarkommissionen in der RIS-Anwendung "Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission" (unter "Judikatur") veröffentlicht.

    November 2011

    • Bei der Anzeige der gesamten Rechtsvorschrift in den Anwendungen "Bundesrecht konsolidiert" sowie beim Landesrecht der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol werden nun auch Anhänge zu einzelnen Dokumenten (Paragrafen, Artikeln oder Anlagen) berücksichtigt.

    Juni 2011

    • Der zur Gruppe „Bundesrecht“ gehörende Fundstellennachweis zu den Materialien reicht jetzt von 1918 bis 1996.
    • Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) wurde zu seinem 200. Geburtstag neu formatiert, ein Inhaltsverzeichnis erstellt und die Anmerkungen überarbeitet.