Herzlich willkommen!
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank.
Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-A nach WCAG 1.0).
Neu im RIS:
Das Übersichtsdokument "Index des Bundesrechts" enthält Links, mit denen die zur jeweiligen Haupt- oder Untergruppe des Index gehörenden Rechtsvorschriften des RIS abgefragt werden können.