Herzlich willkommen!
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank.
Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-A nach WCAG 1.0).
Neu im RIS:
November 2011
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Bei der Anzeige der gesamten Rechtsvorschrift in den Anwendungen "Bundesrecht konsolidiert" sowie beim Landesrecht der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol werden nun auch Anhänge zu einzelnen Dokumenten (Paragrafen, Artikeln oder Anlagen) berücksichtigt.
Juni 2011
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Der zur Gruppe „Bundesrecht“ gehörende Fundstellennachweis zu den Materialien reicht jetzt von 1918 bis 1996.
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Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) wurde zu seinem 200. Geburtstag neu formatiert, ein Inhaltsverzeichnis erstellt und die Anmerkungen überarbeitet.